Zitate

Wie setze ich sie richtig ein?

 

Ob Belletristik oder Sachbuch, Zitate machen einen Text lebendig und zeigen, dass der Autor sich mit anderen Kennern der Materie auseinandergesetzt hat. Bei der Verwendung von Zitaten gelten jedoch einige Regeln, die aus urheberrechtlichen Gründen zu beachten sind.

Als Zitat ist die wörtliche oder sinngemäße Wiedergabe von Texten oder Äußerungen anderer Personen zu verstehen. Grundsätzlich sind Zitate immer dann zulässig, wenn sie als Beleg für die vertretene Meinung dienen, zum besseren Verständnis der eigenen Ausführungen beitragen oder zur Vertiefung des Dargelegten führen.

Ausdrücklich wird das Zitatrecht auch im Urheberrecht gestattet. Allerdings gibt es Einschränkungen: Zitate sind grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn sie im gebotenen Umfang stehen. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Originalwerk nicht in solcher Ausführlichkeit wiedergegeben wird, dass man nahezu alle Informationen des Werkes erhält und der eigentliche Urheber in den Verbreitungschancen seines Buches eingeschränkt wird.

 

Das Gesetz sieht folgende Zitatmöglichkeiten vor:

  • Ein Kleinzitat liegt vor, wenn nur Stellen eines Werkes, also ein bis zwei Sätze wiedergeben werden. Zitate dieser Form dürfen – unter Angabe der Quelle – benutzt werden. Ein Motto das man seinem Buch voranstellt, fällt beispielsweise unter diese Kategorie und wird als Zitat durch Nennung des Urhebers kenntlich gemacht.
  • Beim Großzitat wird ein ganzes Werk übernommen oder wenigstens ein nicht unerheblicher Teil, beispielsweise ein abgeschlossenes Gedicht. Da hier die Gefahr einer unzulässigen Benutzung besteht, dürfen solche Großzitate nur innerhalb wissenschaftlicher Werke benutzt werden.

 

Bei der Arbeit mit Zitaten solle man vier grundlegende Vorgaben beachten:

  1. Erkennbarkeit: Der Leser muss zweifelsfrei erkennen können welche Textpassagen ein Zitat darstellen.
  2. Genauigkeit: Im direkten Zitat sind Worte, Wortstellung, Orthographie und Interpunktion – also auch Fehler vom Original – zu übernehmen. Mit einem Hinweis in Klammern kann man auf den Fehler im Original aufmerksam machen.
  3. Unmittelbarkeit: Nach Möglichkeit sollten Originaltexte für Zitate herangezogen werden.
  4. Zweckmäßigkeit: Zitate sollten nur dann eingesetzt werden, wenn sie tatsächlich im Bezug zur behandelnden Thematik stehen und das sollten sie an formalen Gegebenheiten beachten:


Noch einige Tipps rund um Zitate:

  • Anfang und Ende eines Zitates werden durch Anführungszeichen gekennzeichnet.
  • Lässt man Wörter/Sätze aus, so macht man dies durch Klammern und drei Auslassungspunkte deutlich.
  • Wörtliche Rede in Zitaten muss durch eine andere Art von Anführungsstrichen gekennzeichnet werden.
  • Zitate in einem Zitat werden am Anfang und am Ende des Zitats mit je einem einfachen An- und Abführungszeichen versehen.
  • Quellenangaben eines Zitates kann man entweder am Ende des Zitates in Klammern setzen oder aber in eine Fußnote unten auf der Seite. Die notwendigen Angaben sollen es ermöglichen, die Quelle zu finden. Deshalb sind Verfasser, Titel, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr und Seitenzahl der betreffenden Stelle anzugeben. Im Literaturverzeichnis, im Anhang des Buches, sollte dann die vollständige Quellenangabe zu finden sein.

 

 

Diese Ausführungen stellen in keiner Weise eine Rechtsberatung dar.

 

 

 

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